AGBs
Unsere AGBs für friedhofsgärtnerische Arbeiten
A. Bepflanzung
1. Sofern Bepflanzungen im Einzelfall konkret beauftragt werden, sind diese, soweit nach der Witterung möglich, bis zu dem vertraglich vereinbarten Regel-Zeitpunkt vorzunehmen. Ist bis zu diesem Zeitpunkt witterungsbedingt eine Leistung nicht möglich, ist diese spätestens innerhalb von 4 Wochen nach diesem Zeitpunkt vorzunehmen, sofern die Witterung dies zulässt.
2. Sofern Bepflanzungen im Rahmen eines Jahrespflegevertrages regelmäßig vorzunehmen sind, sind diese jeweils innerhalb der im Vertrag vorgesehenen Zeitrahmen durchzuführen. Ein Leerstehen der Saisonflächen ist aus technischen & betrieblichen Gründen möglich.
3. Sofern keine bestimmten Pflanzen vereinbart sind, wählen wir für die Grabstelle geeignete, jahreszeittypische Pflanzen in mittlerer Art und Güte aus gemäß der gebuchten Pakete.
4. Das Anwachsen der Bepflanzung hängt von einer sach- und fachgerechten nachfolgenden Pflege, insbesondere auch Bewässerung ab. Wenn diese nicht im Rahmen eines Pflegevertrages durch uns durchgeführt wird, so weisen wir den Kunden darauf hin, dass dieser selbst für eine sach- und fachgerechte Pflege zu sorgen hat. Für Schäden, insbesondere auch das mangelhafte Anwachsen, die aus einer mangelnden Pflege oder Änderung des Kunden herrühren, können wir nicht haftbar gemacht werden.
5. Grabvasen, Schalen, sonstige Pflanzgefäße und Ähnliches, die sich auf dem Grab befinden, werden von uns auf dem Grab belassen. Eine Haftung unsererseits für etwaige Schäden an derartigen Gegenständen ist vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Abschnitt „J“ ausgeschlossen.
6. Sofern sich auf dem Grab bepflanzte Pflanzgefäße befinden, mit deren Bepflanzung und Pflege wir nicht ausdrücklich beauftragt sind, sind diese von uns nicht zu pflegen oder zu bewässern. Für derartige Bepflanzungen haften wir – vorbehaltlich einer konkreten Beauftragung – nicht.
7. Wenn wir insofern nicht ausdrücklich beauftragt werden, gehört das Abräumen von Pflanzgefäßen, Vasen, Kränzen, Gestecken und ähnlichem nicht zum Leistungsumfang. Wir werden diese mangels einer ausdrücklichen Vereinbarung auf der Grabstelle belassen. Wir sind jedoch befugt, Kränze, Gestecke und sonstige Pflanzen zu entfernen, wenn diese verwelkt sind.
B. Grabpflege
Im Rahmen eines Grabpflegevertrages erbringen wir die Leistungen, welche gem. Produktpaket vorgegeben werden:
a) Jahreszeitbepflanzungen
b) Sonstige Bepflanzungen (z.B. zu Feier-/Gedenktagen)
c) Gestecke, Kränze und sonstiger Grabschmuck
Im Rahmen des Grabpflegevertrages erbringen wir unsere vorgenannten Leistungen regelmäßig soweit ortsüblich und aus fachmännischer Sicht erforderlich, im Schnitt mtl., von März bis November. Es kann aber auch im Rahmen des Pflegevertrages nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund besonderer Witterungsumstände oder Wildeinwirkungen zu Schäden an den Pflanzen kommt; solche Schäden stellen keine Mängel unserer Leistung dar, soweit sie bei regelmäßiger Pflege im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung nicht zu vermeiden waren.
D. Abnahme
Leistungen im Rahmen der Erst- oder Neuanlage sowie sonstige Leistungen werden im Rahmen eines Werkvertrages erbracht. Gemäß § 640 BGB ist der Kunde zur Abnahme unserer Leistungen verpflichtet. Durch den Einsatz der Cura Sanctus System App, erhält der Kunde nach der Fertigstellung unserer Leistung ein Foto hochgeladen und hat dann das Wahlrecht, sich das Foto anzuschauen oder nicht.
Mit Erhalt des Fotos und einer fehlende Mängelanzeige (per Mail oder Telefon), gilt die Leistung als abgenommen. Das Foto ist abrufbar auf der App oder Desktopversion.
Sollte der Kunde nicht über die techn. Voraussetzung verfügen, ist eine herkömmliche Abnahme jederzeit möglich.
E. Gewährleistung
1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr.
2. Macht der Kunde fristgemäß und berechtigt Mängel geltend, so sind wir zunächst nur zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder neue Werkleistung) verpflichtet. Weitere Rechte stehen dem Kunden erst dann zu, wenn wir die Nacherfüllung verweigern oder diese fehlschlägt.
3. Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund von uns zu vertretender Mängel sind vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Abschnitt „J“ ausgeschlossen.
4. Die Beschränkungen unserer Gewährleistung gelten nicht, wenn wir Mängel arglistig verschwiegen oder wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Leistung übernommen hätten.
F. Garantie
Aufgrund der Art und Weise der Ausführung der Leistung, wird ausdrücklich für keine der Leistungen eine Garantie übernommen werden.
G. Laufzeit des Vertrages / Verlängerung
1. Die Laufzeit des Vertrages wird individuell Vereinbart und schriftlich festgehalten.
2. Je nach individueller Vereinbarung läuft der Vertrag, sofern dieser nicht nur hinsichtlich einzelner Leistungen geschlossen wird, über ein, fünf, zehn oder 20 Jahre. Individuelle Vereinbarungen sind möglich.
3. Der Vertrag verlängert sich sodann jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres beziehungsweise des jeweiligen Verlängerungsjahres gekündigt wird.
H. Wechsel des Vertragspartners
Wenn Verträge nicht auf einmalige Leistungen gerichtet sind, sondern auf längere Zeit laufen, so sind wir berechtigt, unsere Stellung auf einen anderen Friedhofsgärtner zu übertragen, und zwar
1. auf den Betriebsnachfolger, wenn unser Betrieb auf einen anderen übergeht,
2. auf einen sonstigen ortsansässigen Friedhofsgärtner, wenn wir unseren Betrieb einstellen. In diesem Fall werden wir den Kunden vorher benachrichtigen. Dem Kunden steht in diesem Fall – unbeschadet seines ordentlichen Kündigungsrechts – ein außerordentliches Kündigungsrecht zu dem Zeitpunkt zu.
I. Berechnung / Zahlung / Preisanpassung
Unsere Verträge sind auf mehrfache Leistungserbringung gerichtet. Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig. Bei längerfristigen Verträgen sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen den geänderten Kosten anzupassen.
Durch unser automatisiertes Buchungssystem, erhalten Sie nach Buchung die Buchungsbestätigung (abrufbar über die App Funktion oder die Desktopversion sowie kommt per Mail). Ebenso erfolgt die Rechnungsstellung durch Cura Sanctus GmbH automatisiert (App Funktion, Desktopversion und per Mail).
Die Verrechnung erfolgt soweit nicht anders vereinbart jährlich im Voraus. Wir sind berechtigt die Leistungserbringung zu verweigern wenn die Begleichung unserer Forderungen aussteht. Eine Preisanpassung erfolgt jeweils nur zu Beginn eines neuen Jahres. Dem Kunden steht in diesem Fall – unbeschadet seines ordentlichen Kündigungsrechts – ein außerordentliches Kündigungsrecht zu dem Zeitpunkt zu.
J. Schadenersatz
1. Wir haften gemäß den gesetzlichen Vorschriften,
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch und oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
b) für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
K. Haftungsausschlüsse
1. Für Veränderungen an einer Grabstätte, insbesondere das Absinken der Erde oder das Umstürzen der Grabsteine, haften wir grundsätzlich nicht; es sei denn, dies wäre von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
2. Für die Standsicherheit der Grabsteine ist alleine der Kunde verantwortlich. Wir übernehmen nicht die dem Kunden obliegende Verkehrssicherungspflicht.
3. Kommt es durch Ereignisse im Sinne Abschnitt K. 1. zu Schäden an der von uns durchgeführten Bepflanzung, so haben wir diese nicht zu vertreten.
L. Einbeziehung neuer AGB
1. Sofern wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zukünftig ändern, können wir diese dem Kunden übersenden und ihn auffordern, einer Einbeziehung dieser neuen AGB in den bestehenden Vertrag zuzustimmen.
2. Die Zustimmung gilt als erteilt und die neuen AGB werden für die Zukunft Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde der Einbeziehung nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Aufforderung und Übersendung der neuen AGB widerspricht. Hierauf werden wir den Kunden bei Übersendung hinweisen. Widerspricht der Kunde, so bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen.
M. Rechtsverhältnis der Grabstätte
Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift seine Befugnis für die betroffene Grabstätte. Er übernimmt jegliche Haftung welche das Rechtsverhältnis der Grabstätte berührt.
N. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit
1. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Leistungen bzw. Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Schöneiche.
2. Sollte eine Regelung in diesem Vertrag unwirksam sein oder werden, so gilt der Vertrag im Übrigen fort.
3. An Stelle der unwirksamen Klauseln verpflichten die Parteien sich, eine dieser Klausel wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung zu vereinbaren.
Widerrufsbelehrung
Ausschluss Widerrufsrecht
Unsere angebotenen Dienstleistungen im Online-Shop umfassen ausschließlich Leistungen, deren Ausführung in den allermeisten Fällen sehr zeitnah – innerhalb von 14 Tagen – ausgeführt werden. Aus diesem Grund besteht aufgrund gesetzlicher Ausnahmevorschrift (§ 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB) auch für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern kein Widerrufsrecht des Verbrauchers. Ihre Bestellung wird also unmittelbar mit Zugang bei uns verbindlich und kann von Ihnen nicht widerrufen werden.
Bei Stichtagsbestellungen die über die 14 Tage hinausgehen, bleibt die Widerrufsmöglichkeit unbenommen (siehe folgend).
Widerrufsrecht
Beide Vertragsparteien haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns z.Hd. Cura Sanctus GmbH, Lilienstrasse 15, 16356 Ahrensfelde, Telefon: 089/46132877, E-Mail: info@cura-sanctus.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung des Widerrufsrechts reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.